Was ist Mietverwaltung?
Bei der Mietverwaltung wird eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie mit einer Einzel-Eigentümer:in durch eine externe Hausverwaltung betreut. Diese Verwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer:in gegenüber den Mieter:innen und Dritten. Dritte können in diesem Fall Handwerker:innen oder auch Energie- & Wasserversorger sein, mit denen die Verwaltung entsprechende Verträge abschließt und deren Erfüllung beaufsichtigt.
Welche Aufgaben übernimmt die Mietverwaltung?
Der Aufgabenumfang der Mietverwaltung ist nicht grundlegend gesetzlich geregelt, viel mehr treffen Eigentümer:innen und Verwalter:innen individuelle vertragliche Absprachen über den Umfang der Betreuung. Eine Vielzahl der erbrachten Leistungen ergeben sich allerdings direkt aus den Pflichten der Eigentümer:innen im Rahmen des Mietrechts, welche bei der Mietverwaltung auf die Verwaltung übertragen werden.
Die Hauptaufgaben einer Mietverwaltung umfassen:
Kündigungsmanagement
Mietersuche und -auswahl
Mietvertragsabschluss Verträge
Mietinkasso
Mietanpassung
Kommunikation mit Mieter:innen
Instandhaltung und Instandsetzung der Immobilie